Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB | Höfer Naturholz GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltung der Bedingungen

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zu lesen.

Die Lieferung, Leistungen und Angebote der Firma Höfer Naturholz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden

§2 Vertragsabschluss 

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Der Kunde ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn innerhalb dieser Frist die Firma Höfer Naturholz GmbH die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf der Ware, Lieferausschluss und Preisänderung bleiben vorbehalten. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Angebot maßgeblich.

§3 Preise

Die Preise sind, falls nicht anders angegeben, brutto (inkl. MwSt.). Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma Höfer Naturholz GmbH, übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaiger Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

§4 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis und der Preis für Nebenleistungen sind mit der Übergabe des Kaufgegenstandes fällig, spätestens jedoch eine Woche nach Zugang der Bereitstellungsanzeige. Nach Ablauf von zwei Wochen werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p. a. berechnet. Schecks werden nicht angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Kunden berechnet. Gegen die Ansprüche der Firma Höfer Naturholz GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Die Firma Höfer Naturholz ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Höfer Naturholz berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

§5 Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

1.) Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

2.) Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

3.) Kartenzahlung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung mit EC Karte. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

4.) Sofortüberweisung
Bei Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung. Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung per Sofortüberweisung.

§6 Lieferzeiten und Lieferbedingung

Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Ist Ware auf Abruf bestellt, ist sie spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins die Firma Höfer Naturholz GmbH schriftlich auffordern, binnen einer Frist von zumindest vier Wochen nachzuliefern mit dem Hinweis, dass die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf dieser Frist abgelehnt wird.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf den Liefergegenstand an den Kunden verschickt haben oder diesem Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Höhere Gewalt oder bei der Firma Höfer Naturholz GmbH oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Firma Höfer Naturholz GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, vereinbarungsgemäß zu liefern, verändern die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Firma Höfer Naturholz GmbH eigene Lieferfahrzeuge verwendet. Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 10% des Nettowarenwertes statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung nach Telefonischer Vereinbarung bei Höfer Naturholz GmbH, Am Katzengraben 12, 97708 Bad Bocklet. Bitte informieren Sie uns spätestens zwei Werktage vor Ihrer Abholung, damit wir die Ware aus unserem Lager bereitstellen können. Wir liefern nicht an Packstationen.

§7 Rücknahme von Waren aus Kulanzgründen

Rücklieferungen können nur nach vorherigem, ausdrücklich erklärtem, Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, gebrauchsfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Versenders erfolgen. Für den Fall, dass wir mangelfreie Ware aus Kulanzgründen zurücknehmen, so kann diese, wenn es sich um Standardfertigungen und Verpackungen im einwandfreien Zustand handelt, nur mit 70 % des Rechnungsbetrages gut geschrieben werden. Angefallene Dienstleistungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Unsere Tore sind Sonderanfertigungen nach Maßangabe des Käufers und somit von der Rücknahme ausgeschlossen. 

§8 Gefahrenübergang und Verpackung

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Lieferungen erfolgen immer „ab Werk“. Nur auf ausdrücklichem Wunsch des Käufers werden wir die Ware auf dessen Kosten gegen Transportrisiko versichern. Für die Rücknahme von Verpackung gelten gesonderte Vereinbarungen.

Das befördern der Ware auf das Grundstück des Empfängers ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich!

§9 Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit oder wird er innerhalb der Gewährleitungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma Höfer Naturholz GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Kunden eine mangelfreie Sache oder beseitigt den Mangel. Schlägt die Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Eine Nachbesserung (Mangelbeseitigung) gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Offensichtliche Mängel müssen der Firma Höfer Naturholz GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch die Firma Höfer Naturholz GmbH bereitzuhalten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Vertragspartnern, die Kaufleute sind, ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit die von der Firma Höfer Naturholz GmbH gelieferte Sache nicht für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) gelten hinsichtlich der Mängelansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, gelten die vorstehenden Regelungen nicht für gebrauchte Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so verjähren die Mängelansprüche hinsichtlich der Lieferung gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend von § 479 Abs. 2 Satz 2 BGB endet die Ablaufhemmung im Falle 5-jähriger Gewährleistungsfristen 2 Monate nach Ablauf der der Firma Höfer Naturholz gegenüber ihrem Lieferanten geltenden Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch 6 Jahre nach Ablieferung der Sache durch den Lieferanten bei der Firma Höfer Naturholz GmbH. Für die Hemmung der Verjährung ist die schriftliche Anzeige der Mängelrüge des Verbrauchers durch die Firma Höfer Naturholz gegenüber ihrem Lieferanten ausreichend. 

§10 Eigentumsvorbehalt (einfach) für Verträge mit Verbrauchern

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10.1 Eigentumsvorbehalt (verlängert) für den unternehmerischen Geschäftsverkehr

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Der Verkäufer ermächtigt widerruflich den Käufer, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Verhält sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für den Verkäufer verwahren.

Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.

Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um 10 % übersteigt. 

§11 Mängelrügen

Mängelrügen Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Mängel eines Teils der Lieferung dürfen nicht zu einer Beanstandung einer ganzen Sendung ausgedehnt werden. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§12 Datenschutz

Die Firma Höfer Naturholz GmbH nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Wir verarbeiten die in der Bestellung enthaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung und -information, sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis der Artikel 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.

Folgende Daten werden erfasst:

Name
Adresse
Kontaktinformationen (wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
Zahlungsinformationen
Bestellhistorie

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist oder wir gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung, aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen notwendig. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, diese zu berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Artikeln 15 bis 20 DSGVO.

Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Falls Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Datenschutzgesetze verstößt, können Sie eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen. Die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde hängt von Ihrem Wohnsitz, Ihrem Arbeitsplatz oder dem Ort des mutmaßlichen Verstoßes ab.

Für weitere Informationen zum Datenschutz oder wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter info(at)hoefer-naturholz.de.

§13 Vertragsveränderungen

Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen stets der Schriftform.

§14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die AGB gelten auch für Kunden innerhalb der Europäischen Union.

§14.1 Streitbeteiligung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§15 Salvatorische Klausel 

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist dann der neuen Gesetzgebung und der Rechtsprechung anzupassen und gilt insoweit als vereinbart.

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